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Generika erklärt: gleicher Wirkstoff, weniger Kosten

Warum eine Tablette aus der Apotheke plötzlich anders aussieht und weniger kostet – und weshalb sie trotzdem gleich wirkt. Ein verständlicher Überblick über Generika, Bioäquivalenz und die Prüfung durch Swissmedic.

Sie lösen Ihr Rezept in der Apotheke ein und erhalten eine Packung mit einem unbekannten Namen, in einer anderen Farbe und zu einem tieferen Preis – obwohl Ihre Ärztin das gewohnte Medikament aufgeschrieben hat. Kein Grund zur Sorge: In den allermeisten Fällen handelt es sich um ein Generikum. Es enthält denselben Wirkstoff wie das Originalpräparat, wird von Swissmedic nach denselben Massstäben geprüft und ist behördlich als gleichwertig eingestuft. Dieser Ratgeber erklärt, was ein Generikum ausmacht, warum es günstiger sein darf und worauf Sie achten dürfen.

Was ist ein Generikum?

Ein Generikum ist ein Nachahmerpräparat eines bereits zugelassenen Medikaments. Es kommt auf den Markt, nachdem der Patentschutz des Originals abgelaufen ist. Entscheidend: Es enthält denselben aktiven Bestandteil – den Wirkstoff – in derselben Menge und in einer vergleichbaren Darreichungsform wie das Original, das man auch Referenz- oder Originalpräparat nennt. Unterscheiden dürfen sich hingegen der Produktname, die Farbe, die Form sowie sogenannte Hilfsstoffe wie Füll-, Binde- oder Farbstoffe.

Solange ein Medikament durch ein Patent geschützt ist, darf nur der Originalhersteller es verkaufen. Erst danach steht der Wirkstoff allen Firmen offen. Wer ihn dann als Generikum anbietet, muss die Qualität und die gleichwertige Aufnahme im Körper belegen – kann aber auf den teuren Forschungsteil verzichten, den der Originalhersteller bereits geleistet hat.

Steckbrief Generikum. Wirkstoffgleiches Arzneimittel mit demselben aktiven Bestandteil in derselben Menge wie das Original. Zulassung durch Swissmedic nach Nachweis der Bioäquivalenz. Unterschiede sind bei Name, Farbe, Form und Hilfsstoffen möglich, nicht aber beim Wirkstoff. In der Regel deutlich günstiger als das Referenzpräparat.

Bioäquivalenz: warum Generika gleich wirken

Das Kernstück jeder Generika-Zulassung ist die Bioäquivalenz. Damit ist gemeint, dass der Wirkstoff aus dem Generikum in vergleichbarer Geschwindigkeit und in vergleichbarer Menge in den Blutkreislauf gelangt wie aus dem Original. Der Hersteller weist dies in Studien nach und legt die Ergebnisse Swissmedic vor. Erst wenn die Aufnahme innerhalb eines behördlich anerkannten Bereichs liegt, gilt das Präparat als austauschbar.

Konkret betrachtet man, wie hoch die Wirkstoffmenge im Blut ansteigt und wie viel davon insgesamt aufgenommen wird. Das Vertrauensintervall dieser Kennzahlen muss im anerkannten Rahmen von 80 bis 125 Prozent gegenüber dem Original liegen. Diese Spanne klingt breit, ist statistisch aber eng gefasst und international etabliert – sie stellt sicher, dass sich Original und Generikum im Alltag therapeutisch nicht unterscheiden.

80–125 %Anerkannter Bioäquivalenz-Bereich (Vertrauensintervall)
20 JahreMaximaler Patentschutz eines Originalpräparats
40 %Möglicher erhöhter Selbstbehalt bei unnötig teurer Wahl

Wichtig zu wissen: Auch Generika unterliegen der laufenden Überwachung. Meldet jemand eine unerwünschte Wirkung, wird das genauso erfasst wie beim Original. Die Qualität wird über die gesamte Marktzeit kontrolliert. Wer die Abschnitte einer Packungsbeilage einordnen möchte, findet in unserem Leitfaden Beipackzettel verstehen eine Orientierungshilfe.

Original und Generikum im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt, was gleich bleibt und was sich unterscheiden darf. Sie ersetzt keine Beratung, hilft aber, die Packung in der Hand richtig einzuordnen.

MerkmalOriginalpräparatGenerikum
Wirkstoff und Mengefestgelegtidentisch
Darreichungsformz. B. Tablette, Kapselvergleichbar
Name, Farbe, FormMarkennamekann abweichen
Hilfsstoffefestgelegtkönnen abweichen
Zulassung Swissmedicvollständiges Dossierplus Bioäquivalenz-Nachweis
Preishöherin der Regel tiefer

Warum Generika weniger kosten

Der Preisunterschied hat einen einfachen Grund. Ein neues Medikament zu entwickeln, dauert viele Jahre und verschlingt hohe Summen für Forschung und klinische Studien. Diese Investitionen sichert das Patent ab. Läuft es aus, entfällt für Generika-Hersteller der grösste Kostenblock: Der Wirkstoff ist bekannt, die Wirksamkeit belegt. Mehrere Anbieter treten in den Wettbewerb, und der Preis sinkt – bei gleichbleibender, behördlich geprüfter Qualität.

In der Schweiz sind erstattungsfähige Medikamente auf der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit aufgeführt. Generika werden dort zu einem tieferen Preis als das Original geführt. Wer trotz verfügbarem, austauschbarem Generikum das teurere Original wünscht, muss unter bestimmten Voraussetzungen einen erhöhten Selbstbehalt tragen – ein finanzieller Anreiz, das günstigere Präparat zu wählen. Ob das im Einzelfall zutrifft, klärt am besten die Apotheke oder die Krankenversicherung.

Der medizinische Nutzen bleibt derselbe. Für das Gesundheitssystem bedeuten Generika hingegen ein erhebliches Sparpotenzial, das an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden kann. Ob ein Medikament überhaupt rezeptpflichtig ist, erklären wir separat unter rezeptfrei oder rezeptpflichtig.

Sicher umstellen: die Rolle der Apotheke

In der Schweiz gilt ein Substitutionsrecht: Die Apotheke darf ein wirkstoffgleiches, günstigeres Präparat abgeben, sofern die Ärztin oder der Arzt dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Sie werden also informiert, wenn Sie statt des gewohnten Originals ein Generikum erhalten. Genau hier ist die Apotheke Ihre erste Anlaufstelle: Sie kennt die austauschbaren Präparate, prüft mögliche Wechselwirkungen und ordnet Ihre Fragen fachlich ein.

Für die meisten Menschen ist ein Wechsel zwischen Original und Generikum unproblematisch. Bei einzelnen Wirkstoffen mit enger therapeutischer Breite wird ein Wechsel jedoch sorgfältig begleitet. Nehmen Sie jedes Präparat nach Packungsbeilage ein und besprechen Sie einen Wechsel oder Unsicherheiten vorab mit Ihrer Apotheke oder Arztpraxis – nicht auf eigene Faust.

Sicherheit zuerst. Ändern oder kombinieren Sie Medikamente nie eigenmächtig und bewahren Sie sie in der Originalpackung samt Packungsbeilage auf. Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke beraten, ob ein Original und ein Generikum tatsächlich austauschbar sind. Bei Verdacht auf eine Vergiftung oder versehentliche Über- oder Doppeleinnahme rufen Sie Tox Info Suisse unter 145 an. In einem medizinischen Notfall wählen Sie den Notruf 144.

Häufige Fragen

Sind Generika gleich wirksam wie das Originalpräparat?

Ja. Ein Generikum enthält denselben Wirkstoff in derselben Menge wie das Original. Vor der Zulassung durch Swissmedic muss der Hersteller die Bioäquivalenz nachweisen – der Wirkstoff wird also vergleichbar rasch und in vergleichbarer Menge vom Körper aufgenommen. Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit werden nach denselben Massstäben geprüft.

Warum sind Generika günstiger als das Original?

Der Originalhersteller trägt die hohen Kosten für Forschung, Entwicklung und klinische Studien und ist durch ein Patent geschützt. Nach Ablauf des Patents dürfen andere Firmen den bekannten Wirkstoff herstellen. Sie sparen diese Entwicklungskosten, und der Wettbewerb senkt den Preis. Die Qualitätsanforderungen bleiben dabei dieselben.

Warum sieht mein Generikum anders aus als das Original?

Der Wirkstoff ist gleich, aber Name, Farbe, Form und Hilfsstoffe (etwa Füll- oder Farbstoffe) können sich unterscheiden. Für die meisten Menschen spielt das keine Rolle. Wenn Sie auf bestimmte Hilfsstoffe wie Laktose oder Farbstoffe empfindlich reagieren, fragen Sie in Ihrer Apotheke nach – die Angaben stehen in der Packungsbeilage.

Darf die Apotheke ein Generikum statt des Originals abgeben?

In der Schweiz darf die Apotheke ein wirkstoffgleiches, günstigeres Präparat abgeben, sofern die verschreibende Ärztin oder der Arzt dies nicht ausdrücklich ausschliesst. Man spricht vom Substitutionsrecht. Sprechen Sie den Wunsch nach Original oder Generikum einfach in Ihrer Apotheke an.

Kann ich zwischen Original und Generikum wechseln?

In der Regel ist ein Wechsel unproblematisch. Bei einzelnen Wirkstoffen mit enger therapeutischer Breite ist ein Wechsel jedoch sorgfältig zu begleiten. Nehmen Sie ein Präparat nach Packungsbeilage ein und besprechen Sie einen Wechsel vorab mit Ihrer Apotheke oder Ihrer Ärztin beziehungsweise Ihrem Arzt.

Zahle ich mehr, wenn ich unbedingt das Original möchte?

Möglich. Wählen Versicherte ein teureres Präparat, obwohl ein austauschbares, günstigeres Generikum verfügbar wäre, kann ein erhöhter Selbstbehalt anfallen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom konkreten Präparat ab. Ihre Apotheke oder Krankenversicherung gibt dazu verlässlich Auskunft.

Quellen

  1. Swissmedic – Schweizerisches Heilmittelinstitut: Zulassung von Arzneimitteln und Generika (Bioäquivalenz).
  2. Bundesamt für Gesundheit (BAG): Spezialitätenliste, Generika und differenzierter Selbstbehalt.
  3. pharmaSuisse – Schweizerischer Apothekerverband: Informationen zu Generika und Substitution.
  4. World Health Organization (WHO): Generic medicines and access to essential medicines.
  5. Kesselheim AS et al. Clinical equivalence of generic and brand-name drugs used in cardiovascular disease. JAMA. 2008;300(21):2514–2526. doi:10.1001/jama.2008.758